Kirchenverwaltung - allgemein
Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird.
Zusammensetzung des Gremiums
Die KV besteht aus dem Pfarrer als ihrem Vorstand und (bei mehr als 6000 Katholiken in der Pfarrei) acht KV-Mitgliedern, die jeweils für sechs Jahre gewählt werden.
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Gemeinsam mit der Erzbischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt der KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Erzbischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen.
Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan von dem Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips" ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung.
Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern. Für spezielle Aufgaben können auch Mitglieder berufen werden.
Kirchenverwaltung - aktuell
Verwaltungsleitung
Verwaltungsleiterin ist Anna Rubenbauer. Sie übernimmt als Verwaltungsleiterin Aufgaben zur Entlastung des Pfarrers Tobias Rother. Als stellv. Kirchenverwaltungsvorstand verantwortet sie folgende Aufgabenbereiche mit: Vorgesetztenfunktion über das Personal der Kirchenstiftung und des Kinderhauses, Haushalt und Finanzen der Kirchenstiftung, Bau, Immobilien und Liegenschaften
Bei der Kirchenverwaltungswahl im November 2018 wurden folgende Pfarreimitglieder in das Gremium der Kirchenverwaltung gewählt:
Markus Loibl
Johann Höcherl
Oliver Betz
Marion Baierl-Keefer
Florian Kuscha
Ilse Huttenloher
Anton Ebersberger
Margret Prietzsch
Ersatzleute sind Markus Mayer und Karl Burkard.
Die Wahlbeteiligung lag mit 3,6% = 233 Wähler*innen unter dem Durchschnitt in unserem Erzbistum.
Die Kirchenverwaltung ist in den sechs Jahren ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig.
Ihr gehören der Pfarrer Tobias Rother als Vorstand der Kirchenverwaltung, Verwaltungsleiterin Anna Rubenbauer als stellv. Kirchenverwaltungsvorstand und die gewählten (in Gröbenzell 8) Mitglieder an.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort
- Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen der Kirchenstiftung und der Kindertageseinrichtungen
- Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
- Verantwortung für den Gebäudebestand
- Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen